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Hausregeln

Sehr geehrte Gäste!

Es ist uns eine außerordentliche Ehre, Sie willkommen zu heißen und Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserer Campinganlage zu wünschen. Unser Bestreben ist, Ihnen stets zur Verfügung zu stehen, in der Hoffnung, Ihren Aufenthalt auf der Campinganlage von Jezera Lovišća so angenehm und sorglos wie möglich zu gestalten.

Wir weisen Sie auf die strenge Einhaltung der

 

HAUSORDNUNG

 

hin, mit der wir Sie bei Ihrer Ankunft an der Rezeption vertraut gemacht haben und die sich ebenfalls in jedem Appartement und Mobilheim befindet.

  1. Die Anmeldung der Gäste auf den Stellplätzen erfolgt ab 7:00 Uhr, der Gäste auf den Parzellen ab 12:00 Uhr, der Gäste in den Appartements ab 16:00 Uhr und der Gäste in den Mobilheimen ab 17:00 Uhr. Die Abmeldung der Gäste, die sich auf den freien Stellplätzen aufhielten, erfolgt spätestens bis 13:00 Uhr, der Gäste der Parzellen bis 12:00 Uhr, der Gäste unserer Appartements bis 9:00 Uhr und der Gäste, die Mobilheime in Anspruch genommen haben, bis 10:00 Uhr. Für alle Abmeldungen nach Ablauf der angegebenen Abmeldungsfristen wird den Gästen ein weiterer Aufenthaltstag berechnet, aber ohne Recht auf Inanspruchnahme der Unterkunft.

 

  1. Die Abrechnung und Bezahlung der in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt am Abreisetag oder täglich bis 22:00 Uhr. Zur Vermeidung von Engpässen oder im Falle früherer Abreise empfiehlt es sich den Gästen, die Bezahlung einen Tag vor der beabsichtigten Abreise zu tätigen.

 

  1. Die Gäste sind dazu verpflichtet, während des Aufenthaltes auf der Campinganlage ihren Anmeldeschein, den sie anlässlich der Anmeldung an der Rezeption erhalten haben, mit sich zu führen und ihn auf Anfrage des Campingpersonals vorzuweisen.

 

  1. Der Zutritt zur Campinganlage und das Verlassen derselben, das Fahren mit Pkw oder jeglichen anderen Kfz innerhalb des Campingplatzes sind lediglich zwischen 7:00 Uhr und 23:00 Uhr gestattet.

 

  1. Der Aufbau von Zelten und Vorzelten ist lediglich im Zeitraum zwischen 9:00 Uhr und 21:00 Uhr gestattet.

 

  1. Auf dem Campingplatz können lediglich Gäste untergebracht werden, die an der Rezeption gemeldet sind. Minderjährige dürfen sich ausschließlich in Begleitung ihrer Eltern oder von beauftragten volljährigen Personen auf dem Campingplatz aufhalten. Für jede nicht gemeldete Person, die auf dem Campingplatz Schaden verursacht oder die Sicherheit der anderen Gäste gefährdet, wird eine Gebühr von 150,00 € erhoben. Alle Personen, die sich unangemeldet auf dem Campingplatz aufhalten, werden von diesem entfernt werden.

 

  1. Die maximale zulässige Fortbewegungsgeschwindigkeit von Kfz im Camp beträgt 15 Stundenkilometer. Fußgänger haben Vorrang vor allen Fahrzeugen. ACHTEN SIE AUF KINDER!

 

  1. Das Befahren des Campingplatzes mit Pkw oder jeglichen anderen Kfz ist ausschließlich unter Vorweisen der Karte möglich, die die Gäste anlässlich ihrer Anmeldung an der Rezeption erhalten haben. Jeder Missbrauch der Karte wird mit einer Geldstrafe von 500 € geahndet und die Gäste werden vom Campingplatz verwiesen werden.

 

  1. Die Gäste sind verpflichtet, für die Sauberkeit aller von ihnen benutzten Räumlichkeiten Sorge zu tragen. Der Müll wird ausschließlich in den hierfür auf dem Campingplatz vorgesehenen Tonnen und Containern entsorgt. Die Gäste sind verpflichtet, die Sanitäranlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen.

 

  1. Das Wasser besitzt in allen Bereichen des Campingplatzes Trinkwasserqualität. Wir bitten die Gäste, das Wasser nach eigenem Gewissen und rational zu verwenden.

 

  1. Während des Aufenthalts der Gäste ist zu jeder Tages- und Nachtzeit Lärm zu vermeiden, (durch Nutzung von Radiogeräten, Fernsehempfängern, Musikinstrumenten u. ä.) sowie die Belästigung anderer Gäste durch lautstarke Unterhaltungen, Rufen, Krach oder auf anderweitige Weise zu unterlassen. Alle Gäste, die auf irgendeine Art und Weise den angenehmen Aufenthalt der anderen Gäste stören und beunruhigen oder das Eigentum anderer Gäste oder der Campinganlage beschädigen, wird das Personal der Campinganlage verweisen und ihren vollständigen Aufenthalt sowie eventuell entstandene Sachschäden in Rechnung stellen.

 

  1. Völlige Nachtruhe und Stille ist ab 23:00 Uhr bis 7:00 Uhr sowie während der Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr vorgeschrieben.

 

  1. Es ist verboten, Bäume und andere Pflanzen auf jegliche Weise zu beschädigen sowie Kies vom Strand zu entfernen. Den Platz, auf dem man sich aufhält, physisch zu umfrieden, ist nur mit Genehmigung der Verwaltung der Campinganlage erlaubt. Es ist untersagt, ohne o.g. Genehmigung auf der Parzelle oder dem Campingplatz jegliche Arbeiten zu verrichten. Bei Verstoß dagegen wird für jeglichen entstandenen Sachschaden gehaftet und das Personal behält sich in diesem Fall das Recht vor, dem Gast den weiteren Aufenthalt auf dem Campingplatz zu untersagen.

 

  1. Es ist untersagt, Feuer zu entzünden, worunter auch jegliche offenen Flammen (z.B. Kerzen) an jeglicher Stelle innerhalb des Campingplatzes zu verstehen sind. In den Mobilheimen und auf den Parzellen sind ausschließlich Gas- und Elektrogrills erlaubt.

 

  1. Es ist nicht erlaubt, Geschirr und Wäsche an hierfür nicht vorgesehenen Stellen zu waschen.

 

  1. Es ist nicht erlaubt, Fahrzeuge, Anhänger oder Boote an jeglicher Stelle innerhalb der Campinganlage zu waschen.

 

  1. Aufenthalt, Versammeln und Übernachten am Strand sind nach 23:00 Uhr nicht erlaubt.

 

  1. Innerhalb des Badebereichs ist das Fahren mit Booten, Tretbooten, Jetskis sowie anderen Wassergefährten nicht erlaubt.

 

  1. Es ist untersagt, tagsüber/nachtsüber Liegestühle, Handtücher, Liegematten oder persönliche Gegenstände am Strand zurückzulassen, denn all diese werden beim Säubern des Strandes entfernt werden.

 

  1. Das Parken von Pkw ist außerhalb der dafür vorgesehenen Abstellplätze nicht erlaubt. Autos und andere Transportmittel, die nicht auf der Parzelle abgestellt werden können, muss der Gast an den hierfür eingerichteten Abstellplätzen auf dem Campingplatz parken, für die Gebühren gemäß der in der Campinganlage gültigen Gebührenordnung anfallen.

 

  1. Personen, die ihre in der Campinganlage sich aufhaltenden Freunde oder Familien besuchen, müssen ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz außerhalb der Campinganlage abstellen und ihren Besuch in der Rezeption anmelden. Besuche sind im Zeitraum von 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr in einer Dauer von höchstens zwei Stunden erlaubt; sollte der Besuch die Dauer von zwei Stunden überschreiten, muss der Besucher beim Verlassen eine Tageseintrittskarte von 10 € für Erwachsene und 5 € für Kinder bis zum 12. Lebensjahr lösen.

 

  1. Beim Gebrauch von Ausstattungsgegenständen, Geräten und Inventar in Mobilheimen/Appartements sind die Gäste dazu verpflichtet, wie gute Verwalter zu verfahren und sie bei der Abreise im vorgefundenen Zustand zu hinterlassen. Eventuelle Schäden und Beschädigungen müssen sie umgehend unserem Personal melden, und diese werden unserer gültigen Gebührenordnung zufolge entgolten. Ausstattung und Geräte dürfen nicht außerhalb des Mobilheims/Appartements gebracht werden. Wäsche, Handtücher und Bettwäsche sowie Liegestühle dürfen nicht außerhalb der Wohneinheiten gebracht werden.

 

  1. In Mobilheimen/Appartements ist das Rauchen strengstens untersagt!

 

  1. Am Tag der Abreise ist der Gast verpflichtet, seine gesamten Nahrungsmittel und Abfälle aus dem Mobilheim/Appartement zu entfernen und das verwendete Geschirr zu säubern.

 

  1. Am Tag der Abreise des Gastes wird das Mobilheim/Appartement überprüft. Im Falle eines vorgefundenen Schadens oder des Fehlens von Gegenständen des Kleininventars muss eine Gebühr gemäß der gültigen Gebührenordnung bezahlt werden.

 

  1. Die Campinganlage Jezera Lovišće übernimmt keine Verantwortung für Wertsachen, die in Mobilheimen/Appartements zurückgelassen wurden.

 

  1. In Mobilheimen/Appartements ist weder der längere Aufenthalt noch das Übernachten von Gästen gestattet, die nicht als Gäste in der Campinganlage angemeldet sind.

 

  1. Die Campinganlage Jezera Lovišća behält sich das Recht vor, unter bestimmten Bedingungen in Abwesenheit der Gäste deren Unterkunft zu betreten, sollte der Anlass bestehen, dass das Betreten vonnöten ist, um eventuelle Schäden abzuwenden, sowie wenn der gerechtfertigte Verdacht besteht, dass fahrlässig gegen die Hausordnung verfahren wurde. Im Falle eines solchen Vorgehens in Abwesenheit der Gäste wird die Campingverwaltung die Gäste nachträglich über Zeitpunkt und Gründe des Betretens der Wohneinheit in Kenntnis bringen.

 

  1. Falls Gäste zurückgelassene, verlorene oder vergessene Gegenstände finden sollten, können sie diese an der Rezeption abgeben.

 

  1. Wertsachen (Geld, Schmuckgegenstände u. Ä.) können die Gäste im Schließfach hinterlegen, das sich an der Rezeption befindet.

 

  1. ŠKOLJIĆ d.o.o. übernimmt keinerlei Verantwortung für eventuellen Diebstahl, Beschädigungen oder Eigentumsverlust der Gäste. Ausgeschlossen ist ebenfalls die Haftung für Schäden im Falle höherer Gewalt, weswegen den Gästen die Empfehlung gilt, ihr Hab und Gut versichern zu lassen.

 

  1. Die Post kommt an Werktagen in den Vormittagsstunden auf den Campingplatz, und die Gäste können diese an der Rezeption übernehmen.

 

  1. Alle Anmerkungen und Beschwerden können die Gäste der Campinganlage an folgende E-Mail-Adresse richten: reception@jezeravillage.com

 

  1. Gäste, die gegen jegliche Vorschrift dieser Hausordnung verstoßen oder auf irgendeine andere Art und Weise die Arbeit der Campinganlage oder andere Gäste behindern oder beunruhigen sowie das Eigentum anderer Gäste bedrohen sollten, wird die Dienstleistung des Aufenthaltes und der Unterkunft auf der Campinganlage gekündigt; sie werden vom Personal von der Campinganlage begleitet und für eventuell entstandene Schäden aufkommen.

 

Hausordnung für Haustierbesitzer

Die Besitzer von Haustieren sind verpflichtet, diese bei ihrer Ankunft an der Rezeption unter Vorweisen des Heimtierausweises anzumelden sowie gemäß der Gebührenordnung der Campinganlage eine Aufenthaltsgebühr für sie zu bezahlen.

 

Die Gäste sind verpflichtet, ihre Haustiere an der Leine zu führen, einen Maulkorb aufzusetzen und sie innerhalb der Wohneinheit ebenfalls angeleint zu halten. Der Kot der Tiere ist von den Besitzern mitzunehmen und in den entsprechenden Mülleimern zu entsorgen.

 

 

Haustiere dürfen nur in den für sie vorgesehenen Duschkabinen geduscht werden, die sich in den Sanitäranlagen befinden.

 

Es ist untersagt, Haustiere in die Räumlichkeiten der Rezeption, des Geschäfts, der Sanitäranlagen und allgemein in alle geschlossenen Räumlichkeiten und vor allem auf Kinderspielplätze mitzuführen.

 

Das Baden von Haustieren ist nur in dem hierfür ausgewiesenen Strandabschnitt erlaubt. Gäste, die gegen diese Vorschrift verstoßen, müssen auf Antrag des Personals eine Strafe von 150,00 € bezahlen.

 

Haustiere sind auf der Campinganlage erlaubt, ausgenommen jene Haustiere, die auf jegliche Weise den sicheren und angenehmen Aufenthalt der anderen Gäste gefährden oder stören könnten. Das Personal der Campinganlage ist berechtigt, dem Eigentümer eines Haustieres das Verlassen der Campinganlage aufzutragen, sollte sich das Haustier nicht der Hausordnung entsprechend verhalten.

 

 

 

 

 

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